Im Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung wurde ein Beratungsangebot etabliert, dass den Willen der Leistungsberechtigten in den Mittelpunkt der medizinisch-pflegerischen Versorgung und Betreuung am Lebensende stellt. Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß § 132g SGB V soll dazu beitragen, dass die Menschen in stationären Einrichtungen ihren Vorstellungen entsprechend versorgt werden und sie in ihrer Selbstbestimmung am Lebensende stärken. Die verschriftlichten Behandlungs- und Betreuungswünsche der Leistungsberechtigten dienen dann als Grundlage für die Behandlung und Versorgung in der letzten Lebensphase, wenn die Leistungsberechtigten unter Umständen selbst nicht mehr zu Willensäußerung fähig sind.
Die freiwillige und kostenfreie gesundheitliche Versorgungsplanung wird auch in den Einrichtungen der AWO Seniorendienste Niederrhein gGmbH vorgehalten und umfasst das Angebot für alle gesetzlich Krankenversicherten in der stationären Langzeitpflege von einem oder mehreren Beratungsgesprächen. Ziele dieser Beratung sind den Menschen zu einer selbstbestimmten Entscheidung über Behandlungs-, Versorgungs- und Pflegemaßnahmen zu verhelfen, sie bei der gedanklichen und emotionalen Auseinandersetzung mit möglichen Verläufen, Prognosen und Komplikationen sowie Notfallsituationen zu unterstützen und ihre Autonomie und Lebensqualität durch die Aufklärung und Information über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung am Lebensende zu steigern.
Die weitergebildeten Berater*innen bei den AWO Seniorendiensten Niederrhein haben zum Großteil langjährige Erfahrung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf. Daher kennen sie die Herausforderungen, Sorgen und Ängste, die mit dem Blick auf die letzte Lebensphase einhergehen. Um den Bewohner*innen eine entsprechende Gesprächsatmosphäre bieten zu können, werden diese bei Einzug zunächst über das Angebot der Beratung informiert und haben dann erstmal Zeit in der Einrichtung – ihrem neuen Zuhause – anzukommen. Nach der Eingewöhnungsphase wird ein erstes Gespräch angeboten, auf dem weitere Gespräche aufbauen können. Die AWO Berater*innen bringen ausreichend Zeit mit, um das emotionale Thema der letzten Lebensphase in Ruhe besprechen zu können. Dies bietet Raum, um sich individuellen Sorgen und Wünschen anzunähern. Bei Bedarf werden die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dabei unterstützt, die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht entsprechend anzupassen oder neue Dokumente aufzusetzen. Auf diese Weise werden Fragen beantwortet, die sich sonst ggf. erst in Ausnahmesituationen stellen und zu einer Belastung werden können. Das Beratungsangebot trägt also dazu bei, dass die individuellen Wünsche der Pflegebedürftigen und die der Angehörigen, zum Beispiel zur palliativen Versorgung, den Beteiligten bekannt sind und in der letzten Lebensphase Berücksichtigung finden können.
Sofern Bewohner*innen selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, werden Bevollmächtigte und ggf. nahestehende Bezugspersonen in den Prozess einbezogen. Für den Fall einer gesetzlichen Vertretung oder rechtlichen Betreuung werden die entsprechenden Personen in den Gesprächsprozess involviert.
Damit die Beratungsergebnisse und Willensbekundungen dann auch konsequent umgesetzt werden, sorgen die Einrichtungen der AWO Seniorendienste Niederrhein im weiteren Verlauf für die interne Vernetzung und Kommunikation zwischen Mitarbeitenden und Berater*innen sowie die externe Vernetzung zu behandelnden Ärzt*innen und regionalen Leistungserbringenden. Auch für den Fall, dass sich während der letzten Lebensphase Wünsche ändern oder neue Herausforderungen auftreten ist vorgesorgt. Denn die Inanspruchnahme kann jederzeit beendet bzw. auch nach einer ersten Ablehnung und mehrfach in Anspruch genommen werden.
Weitere Informationen zur gesundheitlichen Versorgungsplanung erhalten Interessierte in ihrer Einrichtung der AWO Seniorendienste Niederrhein.